Geld für Unternehmen: Wie sich Änderungen im Bankrecht auswirken  [11.04.17]

Unternehmen brauchen Kapital. Unter welchen Bedingungen sie es bekommen, regelt das Bankrecht. Doch im letzten Jahr gab es Änderungen im Aktienrecht – und ein Humboldt-Projekt schaut sich die Vor- und Nachteile der Gesetzesänderung genauer an. Doch nicht nur Aktien können Kapital bringen. Es gibt zum Beispiel auch sogenannte mezzanine Finanzierungsformen, die ein anderes Humboldt-Projekt unter die Lupe nimmt.

Foto: Universität Hohenheim / Florian Leonhardmair


Novelle des Aktienrechts: Vorzugsaktien ohne Nachzahlungspflicht

Inhaberinnen und Inhaber von Vorzugsaktien erhalten in der Regel eine höhere Dividende – eben einen Vorzug. Allerdings haben sie dafür kein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Das Gegenstück der Vorzugsaktie ist die Stammaktie – mit Stimmrecht.

Vorzugsaktien gehören ebenso wie Stammaktien zum Eigenkapital eines Unternehmens, dürfen aber nur maximal die Hälfte des Grundkapitals ausmachen. Früher musste der Vorzug noch vor der Dividendenausschüttung an die Vorzugsaktionäre ausgezahlt werden – und das ist ein Punkt, der sich durch eine Aktienrechtsnovelle 2016 geändert hat.

Humboldt reloaded – Wissenschaft von Anfang an

Das preisgekrönte Projekt der Uni Hohenheim will Studierende durch forschungsnahes Lernen bereits im Bachelorstudium für die Wissenschaft begeistern. Die Studierenden bearbeiten Forschungsfragen in kleinen Teams und werden dabei optimal betreut.


Die Studentin Jessica Gänßle untersucht in ihrem Humboldt reloaded-Projekt welche Gründe, Vor- und Nachteile diese Gesetzesänderung aus Sicht der Aktienunternehmen, Kreditinstitute und Aktionäre hat. Die Änderung ermöglicht es, dass die Unternehmen den Vorzug nicht mehr vorher zahlen müssen, sondern auch als Mehrdividende ausgeben können.

Die zweite Änderung bezieht sich auf die Nachzahlungspflicht: Bis 2016 musste der Vorzug sobald wie möglich dem Aktionär nachbezahlt werden, wenn in wirtschaftlich schlechten Jahren kein Vorzug bezahlt werden konnte. Und wenn auch im Folgejahr die Nachzahlung nicht erfolgte, bekam der Vorzugsaktionär zum Ausgleich ein Stimmrecht. Jetzt kann die Nachzahlungspflicht wegfallen mit der Folge, dass das Stimmrecht sofort entsteht und auch so lange bestehen bleibt, bis der Vorzug in einem Jahr vollständig gezahlt ist. Dann erlischt das Stimmrecht ohne Nachzahlung. Solche Vorzugsaktien mit festgesetztem Wegfall der Nachzahlung müssen allerdings mit einer lukrativeren Mehrdividende ausgestattet sein.

Halbe Sachen: Mezzanine-Finanzierungsformen

Vor der Finanzkrise 2007 waren mezzanine Finanzierungsformen sehr beliebt. Das Wort „Mezzanine“ stammt von dem Wort „mezzo“ aus dem Italienischen ab und bedeutet „halb“. Es steht für Finanzierungsarten, die eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen, wobei wie bei jedem Kapitalgeschäft verschiedene Interessen auf Geber- und Nehmerseite existieren.

In seinem Humboldt reloaded-Projekt betrachtet der Student Marius Merkle diese Finanzierungsformen näher. Von ihnen gibt es mehrere Arten, die jeweils typische Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen. Mezzanine-Finanzierungen sind unter anderem stille Beteiligungen, Genussrechte und Genussscheine, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen oder Wandelanleihen.

Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsformen besteht darin, dass ein Investor nicht am Unternehmen als Eigentümer beteiligt wird und damit auch keine Stimm- oder Einflussrechte hat. Mezzanine-Finanzierungen sind nachranging gegenüber dem klassischen Fremdkapital und vorrangig vor dem Eigenkapital. Der Vorteil für den Investor: Durch den Verzicht auf Sicherheiten und die langfristige Kapitalüberlassung mit zeitlicher Befristung liegt die Verzinsung höher als bei klassischem Fremdkapital.

Text: Elsner

Humboldt-Projekt: Mezzanine Finanzierung und die Auswirkungen der Aktienrechtsnovelle 2016

Teilprojekt: Vorzugsaktien ohne Nachzahlungspflicht
Studierende: Jessica Gänssle
Projektbetreuer: Jürgen Schneider
Laufzeit: 26.10.2015 – 30.09.2016

Teilprojekt: Mezzanine-Finanzierung und Insolvenzrisiko
Studierender: Marius Merkle
Projektbetreuer: Jürgen Schneider
Laufzeit: 26.10.2015 – 30.09.2016


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